Kombilohn -
Ausweg aus der Langzeitarbeitslosigkeit?
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In den letzten 20 Jahren hat sich in den Ländern der Europäischen Union ein Phänomen herauskristallisiert, das als 'soziale Dauerkrise Europas' beschrieben wird. Gemeint ist damit der dauerhafte Ausschluss eines immer größer werdenden Anteils der erwerbsfähigen Bevölkerung aus dem Arbeitsmarkt und die damit verbundene soziale Ausgrenzung - die Langzeitarbeitslosigkeit.
Insbesondere für bestimmte, beruflich zumeist nicht oder
nur gering qualifizierte Gruppen, verengen sich systematisch die
Zugänge zum Erwerbssystem. Bereits 1997 musste in den Ländern
der Europäischen Union beinahe jeder zweite Arbeitslose der
Kategorie zugeordnet werden, die länger als ein Jahr ohne
Beschäftigung sind.
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Eine Maßnahme, mit der dieser Zustand verbessert werden
soll, ist der so genannte "Kombilohn".
Der Kombilohn besteht aus dem Lohn des Arbeitgebers
und einem staatlichen Zuschuss für den Beschäftigten
zu diesem Lohn. Die Höhe dieser Beihilfe hängt ab vom
angebotenen Entgelt, das sich nach den entsprechenden kollektivvertraglichen
Regelungen zu richten hat. Die Förderung soll sich dabei in
einem Bereich zwischen 5 % und 50 % des Arbeitslosengeldanspruches
bewegen.Mit 1. 2. 2006 tritt dieses Kombilohn-Modell in Österreich
in Kraft. Zwecks Erprobung ist es aber vorläufig auf ein Jahr
befristet.
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Caritas-Präsident Franz Küberl hat in einem Brief an Wirtschaftsminister Martin Bartenstein die Einführung des Kombilohn-Modells begrüßt, gleichzeitig aber auch Nachbesserungen gefordert. Das Modell greife nicht bei allen, da die Zielgruppe "nicht einheitlich" sei, so Küberl.
Das Modell der subventionierten Jobs sei für manche Langzeitarbeitslose
ein guter Anreiz, andere wiederum schafften die Aufnahme einer
regelmäßigen Arbeit nicht sofort. Für diese Personen
seien neben dem Kombilohn noch flankierende Maßnahmen
erforderlich. Der Caritas-Präsident bezeichnet es auch als
"problematisch", dass für die Erprobung des Kombilohns nur
ein Jahr vorgesehen ist. Dieser Zeitraum sei für die Reintegration
vieler Personen mit mehrfachen Vermittlungshindernissen "einfach
zu kurz".
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| Die Caritas hatte im Jahr 2002 das "Equal"-Projekt
"Erweiterter Arbeitsmarkt - Integration durch Arbeit" initiiert,
um arbeitslose Menschen am Rande der Gesellschaft mittels geeigneter
Beschäftigungs- und Beratungsangeboten wieder näher
an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die praktische Erfahrung
mit diesem Projekt zeige, dass die allgemeine Arbeitsmarktpolitik
an Grenzen stoße, wenn es um die Integration von Personen
mit vielfältigen Arbeitsmarktproblemen geht, plädiert
Küberl für weitere Maßnahmen auf diesem Gebiet.
Alles in allem wird das Komiblohn-Modell von der Caritas positiv
beurteilt.
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Von anderer Seite, z. B. von den Gewerkschaften, wird dieses
Modell jedoch auch kritisiert:
Unternehmer könnten sich versucht sehen, teurere Arbeitskräfte durch
billigere, mit Komiblohn subventionierte, zu ersetzen. Dadurch
würden einerseits Konkurrenten benachteiligt, die
sich nicht auf derartige Praktiken einließen. Weiters könnten
dadurch notwendige Rationalisierungen verpasst und die
Wettbewerbsfähigkeit verloren werden. Es bestünde
die Gefahr, dass durch die Kombilohn-Arbeitsplätze reguläre
Stellen verloren gingen.
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| Darüber hinaus befürchten die Gewerkschaften einen
generellen Druck auf die Löhne, wenn gewisse Tätigkeiten
subventioniert und damit Lohnregelungen in Gesamtarbeitsverträgen
unterlaufen würden.
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Was halten Sie davon?
- Können subventionierte Arbeitsplätze - so genannte
Kombilöhne - das Problem Langzeitarbeitslosigkeit mildern?
- Oder bringen diese Subventionen auch noch reguläre
Arbeitsplätze in Gefahr?
- Behindern sie die notwendige Strukturanpassung?
- Sollte das befristete Kombilohn-Modell zur ständigen
Einführung gemacht werden?
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